Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Veranstaltungen sollen gelingen - unsere Kunden sollen zufrieden sein. Bei Unstimmig- keiten werden wir uns gemeinsam um Lösungen bemühen. Dabei sollen folgende Regeln gelten:

1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande zwischen Fa. Schönleber 1848, Herrn Walter Schönleber und dem Teilnehmer. Wird der Teilnehmer beim Vertragsabschluss vertreten, so haftet der Vertreter neben dem Teilnehmer für die Einhaltung des Vertrages.

Der Teilnehmer ist an seine Anmeldung, die schriftlich (Brief, email oder Fax) oder mündlich erfolgen kann, 2 Wochen gebunden. Auf die Anmeldung erfolgt eine schriftliche Buchungsbestätigung (Brief, email oder Fax) durch Fa. Schönleber 1848. Mit Rücksendung der Bestätigung durch den Teilnehmer an Fa. Schönleber 1848 kommt der Vertrag zustande. Die Rücksendung hat innerhalb der von Fa. Schönleber 1848 genannten Frist, bei Fehlen einer genannten Frist binnen 7 Tagen, zu erfolgen.

Eine kurzfristige Buchung (zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder kürzer) führt durch eine sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Teilnahme an der Veranstaltung zum Vertragsschluss.

2. Zahlungsfristen

Binnen 14 Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung sind vom Teilnehmer 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Der Restbetrag ist auf Anforderung zu zahlen, spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen (7 Tage vor Beginn der Veranstaltung oder kürzer) ist der Gesamtbetrag binnen 3 Tagen spätestens jedoch bis zum Veranstaltungsbeginn zu zahlen.

3. Rücktritt der Fa. Schönleber 1848

Geht eine Zahlung nicht vollständig innerhalb der in 2. genannten Fristen ein, ist Fa. Schönleber 1848 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es fallen Stornokosten in Höhe von 80% des Gesamtpreises an. Dem Teilnehmer wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden niedriger als 80% ist.

Fa. Schönleber 1848 behält sich den Rücktritt von diesem Vertrag bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vor, wenn die von ihm angesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Teilnehmer bereits eingezahlte Beträge in voller Höhe zurück.

4. Rücktritt des Teilnehmers

Ein Rücktritt des Teilnehmers ist jederzeit möglich. Es fallen Stornokosten an. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären (Brief, email oder Fax). Ist der Teilnehmer eine Gruppe, ist der Rücktritt nur für alle gemeinsam möglich.

Erklärt der Teilnehmer den Rücktritt, fallen folgende Stornokosten an:
bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung - keine Stornokosten
bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung - 30% des Gesamtpreises
bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung - 50% des Gesamtpreises
späterer Rücktritt - 80% des Gesamtpreises.

Dem Teilnehmer wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden niedriger ist.

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang des Rücktritts bei Fa. Schönleber 1848.

Bis zum Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Fa. Schönleber 1848 kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Anforderungen an die Veranstaltung nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5. Leistungsänderungen

Fa. Schönleber 1848 behält sich Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vor, sofern sie notwendig erscheinen und von ihm nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die Änderungen oder Abweichungen dürfen nicht erheblich sein und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beinträchtigen.

Änderungswünsche des Teilnehmers werden, soweit möglich, beachtet. Fa. Schönleber 1848 hat das Recht, hierfür ein Bearbeitungsentgelt von 15,- € sowie die mit der Änderung verbundenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt, insbesondere widriger Witterungsbedingungen, technischer Probleme oder unvorhersehbarer Ereignisse, nicht oder nur unter Schwierigkeiten oder Gefahren durchführbar, haben beide Vertragspartner die Möglichkeit, die Veranstaltung abzubrechen. Über eine evtl. Reduzierung des Veranstaltungspreises werden die Vertragspartner sich dann einvernehmlich einigen.

6. Haftungsbeschränkung

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Die Haftung der Fa. Schönleber 1848 für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.

Soweit Fa. Schönleber 1848 für sonstige Schäden haftet, ist seine Haftung auf den dreifachen (personenbezogenen) Veranstaltungspreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines von Fa. Schönleber 1848 vermittelten Dritten verursacht wurde.

Bei der Vermittlung von Leistungen Dritter haftet Fa. Schönleber 1848 für eine ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung durch den Dritten.

Die zeitlichen Angaben (Abfahrt/Rückkehr) sind ca-Angaben. Von ihnen kann abgewichen werden. Insbesondere kann sich eine Fahrzeit oder die Rückkehr verzögern. Für hierdurch eventuell entstehende Schwierigkeiten, insbesondere auch für hierdurch verpasste Anschlüsse an Verkehrsmittel wie Flugzeuge, Züge, Busse, Fähren, Schiffe etc. kann Fa. Schönleber 1848, nicht haftbar gemacht werden.

7. Wege, Wetter und Kleidung

Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Die Veranstaltung kann ganz oder teilweise unter freiem Himmel stattfinden. Wege und Gebäude können unwegsam sein. Der Teilnehmer sorgt für wetterangemessene Kleidung, dabei insbesondere auch für angemessenes Schuhwerk. Er ist gehalten, sich auf unwegsamen Gelände und in alten Gebäuden besonders vorsichtig zu bewegen.

Die Veranstaltung wird auch bei schlechtem oder dem Teilnehmer unpassend erscheinendem Wetter durchgeführt. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht dann nicht. Dem Teilnehmer steht es frei, bei Vertragsabschluss ein mögliches Alternativprogramm zu vereinbaren. Ohne eine solche Vereinbarung ist Fa. Schönleber 1848 nicht verpflichtet, ein Alternativprogramm vorzusehen.

8. Anweisungen

Während der Veranstaltung ist den Anweisungen der Fa. Schönleber 1848 Folge zu leisten. Fa. Schönleber 1848 hat andernfalls die Möglichkeit, den jeweiligen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder die Veranstaltung insgesamt abzubrechen. Ebenso hat Fa. Schönleber 1848 die Möglichkeit, einen alkoholisierten oder unter Rauschmitteln stehenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Die Sicherheitsgurte sind anzulegen.

9. Geltung

Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Fa. Schönleber 1848, Walter Schönleber und dem Teilnehmer. Die AGB gelten bei Folgeverträgen auch dann, wenn sie dort nicht mehr ausdrücklich erwähnt worden sind. Sie gelten auch, wenn der Teilnehmer auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

10. Gerichtsstand/Erfüllungsort

Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis einschließlich Wechsel- und Scheckprozesse der Sitz des Auftragnehmers (65375 Oestrich-Winkel, Amtsgericht 65385 Rüdesheim). Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Allgemeine Hinweise

Im Rahmen der Auftragsbearbeitung werden die Daten des Auftraggebers gespeichert (Benachrichtigung gem. § 33 BDSG).

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des abgeschlossenen Vertrages soll nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge haben.

Copyright

Alle Fotos und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren, Speichern, oder Nachdruck auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers!
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