Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Veranstaltungen sind individuell für unsere Kunden zugeschnitten. Sie sollen gelingen - unsere Kunden sollen zufrieden sein. Bei Unstimmigkeiten werden wir uns gemeinsam um Lösungen bemühen. Dabei sollen folgende Regeln gelten:
1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt als Dienstvertrag zustande zwischen Fa. SCHÖNLEBER 1848, Herr Walter Schönleber (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Wird der Auftraggeber beim Vertragsabschluss vertreten, so haftet der Vertreter neben dem Auftraggeber für die Einhaltung des Vertrages.
Ist der Auftraggeber eine Personenmehrheit, haftet jeder einzelne von ihnen für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.
Der Auftraggeber erhält von Fa. SCHÖNLEBER 1848 ein individuelles Angebot. Dieses Angebot nimmt er durch die Rücksendung des unterschriebenen Buchungsformulars an. Hierdurch ist der Vertrag zustande gekommen. Einer nochmaligen Bestätigung durch Fa. SCHÖNLEBER 1848 bedarf es zum Vertragsabschluss nicht.
Der Vertrag kommt auch zustande, indem Fa. SCHÖNLEBER 1848 die Teilnahme eines Interessenten an einer Veranstaltung zulässt.
2. Zahlungsfristen
Mit der Buchung sind vom Auftraggeber 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen. Der Restbetrag ist eine Woche nach Leistungserbringung zu zahlen.
3. Rücktritt der Fa. SCHÖNLEBER 1848
Geht die unter 2. erwähnte Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Buchung ein, ist Fa. SCHÖNLEBER 1848 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es fallen Stornokosten entsprechend Nr. 4 dieser Bedingungen an. Dem Auftraggeber/Teilnehmer wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden niedriger ist.
Ist die angesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, hat Fa. SCHÖNLEBER 1848 die Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erklären. Wird der Vertrag erst innerhalb der 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung geschlossen, ist der Rücktritt bis zum Vortag vor der Veranstaltung möglich. Im Falle dieses Rücktritts erhält der Auftraggeber bereits eingezahlte Beträge in voller Höhe zurück.
4. Rücktritt des Teilnehmers
Ein Rücktritt des Auftraggebers ist jederzeit möglich. Es fallen Stornokosten an. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären (e-mail oder Fax). Ist der Teilnehmer eine Gruppe, ist der Rücktritt nur für alle gemeinsam möglich.
Bei Rücktritt des Auftraggebers ist Fa. SCHÖNLEBER 1848 berechtigt, ohne Nachweis eines Schadens eine Aufwandsentschädigung bzw. Bearbeitungsgebühr zu berechnen, zuzüglich der tatsächlich entstandenen Kosten.
Erklärt der Auftraggeber den Rücktritt vor Eintreten der nachfolgend aufgelisteten Zeitstaffelung beträgt die Entschädigung pauschal 15% des vereinbarten Gesamtpreises.
Erklärt der Auftraggeber seinen Rücktritt innerhalb nachfolgender Staffelung, fallen folgende Stornogebühren an:
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8 bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung : 40% des Gesamtpreises
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bis 5 Wochen vor Beginn der Veranstaltung : 50% des Gesamtpreises
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bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung : 60% des Gesamtpreises
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bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung : 70% des Gesamtpreises
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bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung : 80% des Gesamtpreises
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innerhalb 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung :100% des Gesamtpreises
Dem Teilnehmer wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden niedriger ist.
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang des Rücktritts bei Fa. SCHÖNLEBER 1848.
Bis zum Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Fa. SCHÖNLEBER 1848 kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Anforderungen an die Veranstaltung nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5. Leistungsänderungen
Fa. SCHÖNLEBER 1848 behält sich Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vor, sofern sie notwendig erscheinen und von ihm nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die Änderungen oder Abweichungen dürfen nicht erheblich sein und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beinträchtigen.
Änderungswünsche des Teilnehmers werden, soweit möglich, beachtet. Fa. SCHÖNLEBER 1848 hat das Recht, hierfür ein Bearbeitungsentgelt von 15,- € sowie die mit der Änderung verbundenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt, insbesondere widriger Witterungsbedingungen, technischer Probleme oder unvorhersehbarer Ereignisse, nicht oder nur unter Schwierigkeiten oder Gefahren durchführbar, haben beide Vertragspartner die Möglichkeit, die Veranstaltung abzubrechen. Über eine evtl. Reduzierung des Veranstaltungspreises werden die Vertragspartner sich dann einvernehmlich einigen.
6. Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Die Haftung der Fa. SCHÖNLEBER 1848 für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.
Soweit Fa. SCHÖNLEBER 1848 für sonstige Schäden haftet, ist seine Haftung auf den dreifachen (personenbezogenen) Veranstaltungspreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines von Fa. SCHÖNLEBER 1848 vermittelten Dritten verursacht wurde.
Bei der Vermittlung von Leistungen Dritter haftet Fa. SCHÖNLEBER 1848 für eine ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung durch den Dritten.
Die zeitlichen Angaben (Abfahrt/Rückkehr) sind ca-Angaben. Von ihnen kann abgewichen werden. Insbesondere kann sich eine Fahrzeit oder die Rückkehr verzögern. Für hierdurch eventuell entstehende Schwierigkeiten, insbesondere auch für hierdurch verpasste Anschlüsse an Verkehrsmittel wie Flugzeuge, Züge, Busse, Fähren, Schiffe etc. kann Fa. SCHÖNLEBER 1848, nicht haftbar gemacht werden.
7. Wege, Wetter und Kleidung
Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Die Veranstaltung kann ganz oder teilweise unter freiem Himmel stattfinden. Wege und Gebäude können unwegsam sein. Der Teilnehmer sorgt für wetterangemessene Kleidung, dabei insbesondere auch für angemessenes Schuhwerk. Er ist gehalten, sich auf unwegsamen Gelände und in alten Gebäuden besonders vorsichtig zu bewegen.
Die Veranstaltung wird auch bei schlechtem oder dem Teilnehmer unpassend erscheinendem Wetter durchgeführt. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht dann nicht. Dem Teilnehmer steht es frei, bei Vertragsabschluss ein mögliches Alternativprogramm zu vereinbaren. Ohne eine solche Vereinbarung ist Fa. SCHÖNLEBER 1848 nicht verpflichtet, ein Alternativprogramm vorzusehen.
8. Anweisungen
Während der Veranstaltung ist den Anweisungen der Fa. SCHÖNLEBER 1848 Folge zu leisten. Fa. SCHÖNLEBER 1848 hat andernfalls die Möglichkeit, den jeweiligen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder die Veranstaltung insgesamt abzubrechen. Ebenso hat Fa. SCHÖNLEBER 1848 die Möglichkeit, einen alkoholisierten oder unter Rauschmitteln stehenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Die Sicherheitsgurte sind anzulegen.
9. Geltung
Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Fa. SCHÖNLEBER 1848, Walter Schönleber und dem Teilnehmer. Die AGB gelten bei Folgeverträgen auch dann, wenn sie dort nicht mehr ausdrücklich erwähnt worden sind. Sie gelten auch, wenn der Teilnehmer auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
10. Gerichtsstand/Erfüllungsort
Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis einschließlich Wechsel- und Scheckprozesse der Sitz des Auftragnehmers (65375 Oestrich-Winkel, Amtsgericht 65385 Rüdesheim). Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Allgemeine Hinweise
Im Rahmen der Auftragsbearbeitung werden die Daten des Auftraggebers gespeichert (Benachrichtigung gem. § 33 BDSG).
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des abgeschlossenen Vertrages soll nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge haben.
Copyright
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